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1 Erbrecht
Erbrecht n пра́во насле́дования -
2 Erbrecht
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3 Erbrecht
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4 Erbrecht
сущ.1) общ. наследственное право (законодательство), право наследования2) юр. право наследования (subjektives), наследственное право (objektives) (gesamtheit von Rechtsnormen) -
5 Erbrecht des Ehegatten
сущ.Универсальный немецко-русский словарь > Erbrecht des Ehegatten
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6 Erbrecht
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Erbrecht
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7 Erbrecht begründen
сущ. -
8 Erbrecht
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9 Erbrecht
1) Rechtsnormen über Erbfolge насле́дственное пра́во2) Recht auf Erbschaft пра́во насле́дования -
10 Erbrecht
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11 Verzicht auf das Erbrecht
сущ.Универсальный немецко-русский словарь > Verzicht auf das Erbrecht
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12 gemeinsames Erbrecht
прил.Универсальный немецко-русский словарь > gemeinsames Erbrecht
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13 Eintrittsrecht
сущ.юр. право представления (im Erbrecht), право представления (в наследственном праве), право вышестоящего административного органа самостоятельно решать дела, входящие в компетенцию подчинённого органа, право представления (напр., в наследственном праве) -
14 Nichtgeltendmachung
сущ.общ. невостребование (http://www.severgazbank.ru/vk-sr.doc; http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/ur16p97007.htm) -
15 Seniorat
сущ.1) общ. председательство, сеньорат (порядок наследования, по которому недвижимое имущество целиком переходит к старшему в роде) -
16 aber von verschiedenen Müttern abstammend
част.юр. единокровный (íàïð. im Erbrecht)Универсальный немецко-русский словарь > aber von verschiedenen Müttern abstammend
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17 Artikel 35
1. Das Recht des Privateigentums wird durch Gesetz geschützt.2. Jeder ist berechtigt, Vermögen allein oder gemeinsam mit anderen zu Eigentum zu haben, zu besitzen, zu nutzen und darüber zu verfügen. 3. Niemandem darf sein Vermögen entzogen werden, es sei denn auf Entscheidung eines Gerichts. Zwangsenteignung für staatliche Bedürfnisse darf nur bei vorheriger und gleichwertiger Entschädigung durchgeführt werden. 4. Das Erbrecht wird garantiert. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 35[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 35[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 35[/ref]>
См. также в других словарях:
Erbrecht — (Rechtsw.), 1) im objectiven Sinne der Inbegriff der gesetzlichen Vorschriften über die Succession in das Vermögen eines Verstorbenen, über die Erwerbung, den Verlust u. die Vertheilung von Erbschaft (Jus hereditarium); 2) im subjectiven Sinne… … Pierer's Universal-Lexikon
Erbrecht — Erbrecht, im objektiven Sinn der Inbegriff der Rechtssätze, die den Übergang des Vermögens eines Verstorbenen, des Erblassers, auf eine andre Person, den Erben, regeln; im subjektiven Sinn das Recht auf den Erwerb des Vermögens eines Verstorbenen … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Erbrecht — Erbrecht, der Inbegriff aller Bestimmungen über Sukzession auf den Todesfall. Gegenstand der Erbfolge ist die Erbschaft (heredĭtas), d.h. das gesamte Besitztum jemandes, soweit es bei seinem Tode auf andere übergehen kann. Die Erbschaftsklage… … Kleines Konversations-Lexikon
Erbrecht — Erbrecht. Nach römischem Rechte gibt es nur zwei Wege zu erben, durch ein Testament oder durch das Gesetz, das deutsche Recht erkennt neben diesen beiden auch den Vertrag an. Es gehörte schon im Alterthume eine Menge von Erfordernissen und… … Damen Conversations Lexikon
Erbrecht — (successio mortis causa), Uebergang der Vermögensrechte eines Verstorbenen auf die Erben. Den alten Römern galt die Befugniß, durch freien letzten Willen seinen Erben zu ernennen, für eines der vorzüglichsten Freiheitsrechte eines römischen… … Herders Conversations-Lexikon
Erbrecht (Deutschland) — Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der … Deutsch Wikipedia
Erbrecht — Ẹrb|recht 〈n. 11; unz.〉 das ein Erbe betreffende Recht * * * Ẹrb|recht, das (Rechtsspr.): a) <o. Pl.> Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das Vermögen eines Menschen nach seinem Tod betreffen; b) mit dem Tode des Erblassers, der… … Universal-Lexikon
Erbrecht — Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Recht (in Deutschland sogar Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz), Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch… … Deutsch Wikipedia
Erbrecht, das — Das Êrbrêcht, des es, plur. die e. 1) Das Recht, ein Gut zu erben. Sein Erbrecht verkaufen. Nicht Erbrecht noch Geburt, das Herz macht groß und klein, Haged. In engerer Bedeutung, in einigen Gegenden, das Recht, von der Verlassenschaft seiner… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Erbrecht — gesetzliche Regelung der privatrechtlichen Nachfolge in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Das E. wird im Grundgesetz zusammen mit dem Privateigentum garantiert (Art. 14 GG). Das E. ist im 5. Buch des BGB (§§ 1922–2385) enthalten und nach … Lexikon der Economics
Erbrecht — S Erbrecht ist e Schiebrecht. (Schweiz.) … Deutsches Sprichwörter-Lexikon